Der Gesetzgeber gibt Grenzen zur Emission von flüchtigen organischen Verbindungen (VOC). Grundlage ist die EU-Richtlinie 1999/13/EG für industrielle Verarbeitung, umgesetzt im 

Bundes-Immissionschutzgesetz sowie in der Richtlinie 2004/42/EG (Decopaint-Richtlinie) für handwerkliche Verarbeitung, umgesetzt in der ChemVOCFarbV.

Sollte sich bei Prüfungen und Berechnungen herausstellen, dass Ihr VOC-Ausstoss über den Grenzwerten für Ihren Wirtschaftzweig liegen, beraten und unterstützen wir Sie gerne.
Die gängigen Abluftreinigungsverfahren hierbei sind:

  • Thermischen Nachverbrennung (TNV)
  • regenerativen thermischen Nachverbrennung (RNV)
  • katalytischer Nachverbrennung (KTV)
  • Adsorptionsanlagen.

Gerne kümmern wir uns um kundenindividuelle Lösungen zur Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und unterstützen Sie auch bei allen damit zusammenhängenden Schritten.